5. vergütung mitglieder des verwaltungsrats und der geschäftsleitung

Am 1. Januar 2007 wurde das Transparenzgesetz des Schweizerischen Obligationenrechts (OR) in Kraft gesetzt. Dabei werden mit den beiden Artikeln 663bbis und 663c Abs. 3 alle börsenkotierten Unternehmungen zu zusätzlichen Offenlegungen der Vergütungen an die Mitglieder der Geschäftsleitung verpflichtet.

Die in diesem Abschnitt gemachten Angaben entsprechen den Anforderungen des OR, auch wenn die Konzernrechnung nach IFRS erstellt wurde. Da die Orell Füssli Gruppe keine aktienbasierten Vergütungen gemäss IFRS 2 zu bilanzieren hat, ergeben sich keine Bewertungsunterschiede in der Darstellung.

Grundsätze

Die Kompetenz zur Festlegung von Verwaltungsratshonoraren liegt beim Verwaltungsrat, während die Vergütungen der Direktion durch den Entschädigungsausschuss des Verwaltungsrats festgelegt werden.

Die Orell Füssli Gruppe hat weder ein Aktien- noch ein Optionszuteilungsprogramm für die Mitglieder von Verwaltungsrat und Geschäftsleitung. Die Entschädigung des Verwaltungsrates und der Geschäftsleitung besteht aus einem fixen und einem variablen Anteil. Der variable Anteil der Entschädigung des Verwaltungsrats richtet sich nach der jeweiligen Dividende, während sich die variable Entschädigung der Geschäftsleitung jeweils nach vorgegebener Formel auf Basis des EBIT und der Erreichung individuell festgelegter Jahresziele errechnet.

Abgesehen von den Beiträgen an die Pensionskasse, deren Obergrenze von CHF 821 000 durch das BVG festgelegt wird, hat die Orell Füssli Gruppe keine speziellen Altersvorsorgeprogramme für die Mitglieder des Verwaltungsrats und der Geschäftsleitung vorgesehen.

Die ausgewiesenen Vergütungen beziehen sich auf die erbrachten Leistungen in der Berichtsperiode. Somit sind in den nachstehenden Tabellen alle Ansprüche auf Vergütungen, die sich auf das Geschäftsjahr 2010 beziehen, in vollem Umfang enthalten.

Darlehen und andere Zahlungen

Im Geschäftsjahr 2010 wurden keine Darlehen an gegenwärtige oder ehemalige Mitglieder des Verwaltungsrats und der Geschäftsleitung gewährt. Auch wurden keine Bürgschaften zugunsten von Organmitgliedern für von Dritten gewährte Darlehen übernommen. Per 31. Dezember 2010 weist die Bilanz keine derartigen Darlehensforderungen aus.

Die Orell Füssli Gruppe leistete abgesehen von den in den nachstehenden Tabellen geleisteten Vergütungen keine weiteren Zahlungen an gegenwärtige oder ehemalige Mitglieder des Verwaltungsrates und der Geschäftsleitung oder ihnen nahe stehende Personen und verzichtete auch nicht auf allfällige Ansprüche gegenüber diesem Personenkreis.

Vergütungen an die Mitglieder des Verwaltungsrats

Die Entschädigungen der nicht operativ tätigen Verwaltungsräte gelten jeweils für eine Amtsperiode. Für sämtliche noch nicht bezahlte Vergütungen erfolgt eine Abgrenzung im betreffenden Geschäftsjahr, auch wenn die Auszahlung erst im Folgejahr geleistet wird.

vergütung an die mitglieder des verwaltungsrats
in CHF
Basis-
vergütung
Variable
Vergütung
Andere
Vergütungen

Total 2010


in bar


in bar
Sozial- und
Pensions-
aufwendungen


Sonderzulagen
Dr. Klaus Oesch, Präsident Prüfungsausschuss (Mitglied) Entschädigungsausschuss (Mitglied)1)
261 000 35 000 22 070 318 070
Dr. Rudolf Rentsch, Vizepräsident Prüfungsausschuss (Vorsitzender)2)
28 000 12 500 1 317 41 817
Dr. Rudolf W. Hug Entschädigungsausschuss (Vorsitzender)2)
30 000 12 500 1 382 43 882
Dr. Hans Kuhn Entschädigungsausschuss (Mitglied)2)
26 000 12 500 2 824 41 324
Nick Huber Prüfungsausschuss (Mitglied)2)
20 000 12 500 2 384 34 884
Total
365 000 85 000 29 977 479 977
1) Die Vergütungen von Dr. Klaus Oesch entsprechen der gesamten Entschädigung, welche im Jahr 2010 an ihn ausgerichtet wurde. Dies schliesst sämtliche Vergütungen für seine Funktion als CEO ad interim der Orell Füssli Holding AG, die er zwischen dem 1. März 2010 und dem 30. Juni 2010 zusätzlich ausübte, mit ein.
2) Die Neubesetzung der CEO-Stelle führte beim Verwaltungsrat gegenüber Vorjahr zu vermehrten Sitzungen.

Vergütungen an die Mitglieder der Geschäftsleitung

Die dargestellten Entschädigungen der operativ tätigen Geschäftsleitungsmitglieder stimmen mit den Ansprüchen für die Berichtsperiode 2010 überein. Für sämtliche Vergütungen erfolgt eine Rückstellung im betreffenden Geschäftsjahr, auch wenn die Auszahlung erst im Folgejahr geleistet wird.

vergütung an die mitglieder der geschäftsleitung
in CHF
Basis-
vergütung
Variable
Vergütung
Andere
Vergütungen

Total 2010


in bar


in bar
Sozial- und
Pensions-
aufwendungen


Sonderzulagen
Michel Kunz CEO Orell Füssli Gruppe1)
241 336 66 667 47 586 13 334 368 923
Übrige Mitglieder der Geschäftsleitung2)
1 664 217 357 729 260 933 36 580 2 319 459
Total
1 905 553 424 396 308 519 49 914 2 688 382
1) Die offen gelegten Vergütungen an den CEO Michel Kunz betreffen den Zeitraum vom 1. Mai bis 31. Dezember 2010. Hochgerechnet auf ein ganzes Jahr erhält Michel Kunz die höchste Entschädigung als Mitglied der Geschäftsleitung. Seit 1. Juli 2010 amtiert er als CEO der Orell Füssli Holding AG. Die Angaben zu Dr. Klaus Oesch wurden bereits in der Rubrik «Vergütungen an den Verwaltungsrat» offengelegt.
2) Durch den Abgang des CIO im Juli 2010 und des Leiters Human Resources im September 2010 reduzierte sich die Anzahl der Geschäftsleitungsmitglieder. Beide Stellen wurden im Geschäftsjahr 2010 nicht neu besetzt.

Die Entschädigung für den ausgetretenen CEO Sönke Bandixen belief sich auf insgesamt
CHF 428 090. Der Betrag setzt sich aus einer Basisvergütung von CHF 248 800, einem variablen Anteil von CHF 125 000 und Sozialleistungen von CHF 54 290 zusammen. Die Aufwendungen sind im Total der Vergütungen an die Geschäftsleitungsmitglieder nicht enthalten

Aktienbesitz

Per 31. Dezember 2010 besitzt Nick Huber 200 Aktien und Michel Kunz 265 Aktien. Es sind keine weiteren Mitglieder des Verwaltungsrates oder der Geschäftsleitung oder ihnen nahe stehende Personen im Aktienbuch der Orell Füssli Holding AG eingetragen. Dr. Hans Kuhn ist Direktor der SNB Schweizerische Nationalbank AG, die 653 460 Aktien der Orell Füssli Holding AG besitzt.