
7. kontrollwechsel und abwehrmassnahmen
Es besteht keine statutarische Klausel zur Aufhebung einer Angebotspflicht bei Erreichen eines börsengesetzlichen Schwellenwertes.
Die Orell Füssli Gruppe kennt keine Kontrollwechselklauseln für Mitglieder von Verwaltungsrat und Geschäftsleitung.