Inhalt
2 bilanzierungsrichtlinien2.1 allgemeine informationen
2.2 rechnungslegung
2.3 änderungen der rechnungslegungsgrundsätze
2.4 neue standards und interpretationen
2.5 konsolidierung
2.6 währungsumrechnung
2.7 kritische schätzungen bei der bilanzierung und bewertung
2.8 segmentberichterstattung
2.9 realisierung von erträgen
2.10 wertminderung
2.11 ertragsteuern
2.12 flüssige mittel
2.13 derivative finanzinstrumente und hedge accounting
2.14 warenvorräte
2.15 fertigungsaufträge
2.16 forderungen aus lieferungen und leistungen sowie übrige kurzfristige forderungen
2.17 finanzielle vermögenswerte
2.18 zur veräusserung gehaltene langfristige vermögenswerte und nicht weitergeführte geschäftsbereiche
2.19 sachanlagevermögen
2.20 goodwill und andere immaterielle anlagevermögen
2.21 renditeliegenschaften
2.22 verbindlichkeiten aus lieferungen und leistungen
2.23 dividendenausschüttungen
2.24 finanzverbindlichkeiten
2.25 leasing
2.26 leistungen an arbeitnehmer
2.27 rückstellungen
2.28 eigenkapital

2 bilanzierungsrichtlinien

2.1 allgemeine informationen
Die Orell Füssli Holding AG und ihre Tochtergesellschaften (zusammen die Orell Füssli Gruppe) sind in drei strategisch relevanten Geschäftsfeldern tätig.
Im Bereich Industrielle Systeme werden Maschinen und Anlagen zum digitalen Bedrucken und Kodieren von Banknoten, Passpapieren, Wertdokumenten, Plastikkarten und Verpackungen hergestellt. Über das Hauptgeschäft in Deutschland und über ihre Tochtergesellschaften im Ausland werden Kunden auf allen Kontinenten beliefert und betreut.
Der Bereich Banknoten- und Sicherheitsdruck ist technologisch und qualitativ wegweisend in Gebieten des Banknotendrucks, der Herstellung von Ausweisen sowie weiteren Wertdokumenten mit hohen und höchsten Sicherheitsanforderungen. Dank langjähriger Erfahrung, hervorragenden Dienstleistungen und modernster Ausrüstung ist der Banknoten- und Sicherheitsdruck weltweit ein gefragter und zuverlässiger Anbieter.
Im Bereich Buchhandel hält die Orell Füssli Gruppe mit zahlreichen Gross- und Spezialbuchhandlungen sowie durch den Internet-Auftritt mit www.books.ch eine führende Stellung in der deutschsprachigen Schweiz. Zudem bietet der Bereich Buchhandel umfassende Dienstleistungen für Grosskunden wie Firmen und öffentliche Bibliotheken.
Zu den übrigen Geschäftsaktivitäten zählt der Bereich Verlage, der das traditionelle Standbein der Orell Füssli Gruppe verkörpert. Dabei werden sämtliche Bereiche des Buchmarkts mit Ausnahme der Belletristik abgedeckt; Schwerpunkte bilden Themen und Autoren, die einen wichtigen Bezug zur Schweiz haben. Photoglob AG schliesslich ist der grösste Ansichtskartenverleger der Schweiz und vertreibt ihre Produkte zusammen mit artverwandten Druckerzeugnissen flächendeckend im ganzen Land.
Die Orell Füssli Holding AG ist eine Schweizer Aktiengesellschaft mit Sitz in Zürich. Die vorliegende Konzernrechnung wurde am 23. März 2010 vom Verwaltungsrat zur Veröffentlichung genehmigt. Die Aktionäre entscheiden anlässlich der Generalversammlung über die Annahme der Konzernrechnung. Die wesentlichen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, die bei der Erstellung der vorliegenden Konzernrechnung angewandt wurden, sind im Folgenden dargestellt.

2.2 rechnungslegung
Die Erstellung der Konzernrechnung erfolgt auf Basis der historischen Kosten, eingeschränkt durch die erfolgswirksam zum Fair Value bewerteten Wertschriften (einschliesslich derivativer Finanzinstrumente). Die Konzernrechnung wird in Tausend Schweizer Franken (CHF 1000 oder TCHF) dargestellt.
Für die Erstellung der Konzernrechnung muss das Management Schätzungen und Annahmen treffen, die sich auf den ausgewiesenen Aufwand und Ertrag, die Aktiven und Passiven sowie die offen gelegten Informationen auswirken. Bereiche mit grösseren Beurteilungsspielräumen oder höherer Komplexität sowie Bereiche, bei denen Annahmen und Schätzungen von entscheidender Bedeutung für die Konzernrechnung sind, werden unter Ziffer 4 «Erläuterungen zur Konzernrechnung» aufgeführt.
Die Konzernrechnung der Orell Füssli Gruppe wird in Übereinstimmung mit den International Financial Reporting Standards (IFRS) erstellt und entspricht dem Schweizer Gesetz sowie den Rechnungslegungsvorschriften des Kotierungsreglementes der SIX Swiss Exchange. Die nachfolgend beschriebenen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden werden für die dargestellten Geschäftsjahre entsprechend angewandt.

2.3 änderungen der rechnungslegungsgrundsätze
Im Geschäftsjahr 2009 wurden ein neuer Standard und mehrere Standardanpassungen in Kraft gesetzt, die zu Anpassungen in den Rechnungslegungsgrundsätzen der Orell Füssli Gruppe führen und nicht bereits zu einem früheren Zeitpunkt abschliessend beschrieben wurden:
IAS 1 (Amendment), Presentation of Financial Statements (gültig für Geschäftsjahre beginnend am oder nach dem 1. Januar 2009). Die Anpassung betrifft in erster Linie den Ausweis von Transaktionen mit Anteilseignern im Eigenkapital und den Gesamterfolg einer Periode. Erfassung, Bewertung und Ausweis von spezifischen Transaktionen werden nicht verändert. Die Orell Füssli Gruppe hat die Anpassung termingerecht umgesetzt.
IAS 23 (Revised), Borrowing Costs (gültig für Geschäftsjahre beginnend am oder nach dem 1. Januar 2009). Der revidierte Standard verbietet das bis anhin gültige Wahlrecht bezüglich der Behandlung von Fremdkapitalkosten, die direkt der Beschaffung, dem Bau oder der Herstellung eines qualifizierten Vermögenswertes zugeordnet werden können. Solche Fremdkapitalkosten müssen künftig zwingend aktiviert werden. Die Orell Füssli Gruppe hat die Umstellung termingerecht vorgenommen.
IFRS 3 (Revised) Business Combinations – Disclosures sowie IAS 27 Consolidated and Separated Financial Statements (Amendment) (gültig für Geschäftsjahre beginnend am oder nach dem 1. Juli 2009). Die Änderungen betreffen im Wesentlichen die Behandlung von Minderheitsanteilen (Full-Goodwill-Methode), sukzessive Unternehmenserwerbe, Eigenkapitaltransaktionen, die Behandlung bei einem Verlust der Beherrschung eines Tochterunternehmens, die Behandlung von Anschaffungsnebenkosten, Anpassungen der Anschaffungskosten in Abhängigkeit von künftigen Ereignissen, Behandlung von Effekten aus der Abwicklung von Geschäftsbeziehungen, die bereits vor einem Unternehmenszusammenschluss bestanden, sowie die Regelung von zurückerworbenen Rechten. Die Orell Füssli Gruppe wird den angepassten Standard mit Beginn des Geschäftsjahres 2010 umsetzen, ohne retrospektive Anpassungen vorzunehmen.
IFRS 7 (Amendment), Financial Instruments: Disclosures (gültig für Geschäftsjahre beginnend am oder nach dem 1. Januar 2009). Die Anpassung sieht zusätzliche Offenlegungen im Zusammenhang mit der Fair-Value-Bewertung von Finanzinstrumenten und dem Liquiditätsrisiko vor. Unter anderem ist eine dreistufige Klassifizierung von finanziellen Vermögenswerten und finanziellen Verbindlichkeiten vorgesehen, die aufzeigen soll, mit welchen Methoden die Fair Values bestimmt wurden. Die Orell Füssli Gruppe hat die Änderungen in der Berichterstattung termingerecht umgesetzt.
IFRS 8 (New Standard), Operating Segments (gültig für Geschäftsjahre beginnend am oder nach dem 1. Januar 2009). Der neue Standard hat den bisherigen IAS 14 zum Segment-Reporting ersetzt. Dabei wird die Veröffentlichung von Informationen auf Stufe Geschäftssegment neu geregelt, und zwar in Bezug auf Art und finanzielle Auswirkungen der geschäftlichen Tätigkeiten sowie der wirtschaftlichen Umgebung des Unternehmens. Die Orell Füssli Gruppe hat den Finanzbericht dem neuen Standard entsprechend angepasst, eine Änderung der Segmente hat sich durch die neuen Regelungen nicht ergeben. Die Details finden sich in der Erläuterung 2.8.

2.4 neue standards und interpretationen
Im Jahre 2009 hat das IASB einen neuen Standard und eine neue Interpretation herausgegeben sowie einige Anpassungen von bereits bestehenden Standards veröffentlicht. Diese Anpassungen haben entweder keinerlei Einfluss auf die Berichterstattung der Orell Füssli Gruppe oder sind noch nicht abschliessend auf allfällige Auswirkungen analysiert worden:
IAS 24 (Revised), Related Party Disclosures (gültig für Geschäftsjahre beginnend am oder nach dem 1. Januar 2011). Die Überarbeitung des Standards vereinfacht die Offenlegungsvorschriften mit Gesellschaften der öffentlichen Hand und bereinigt die Definition von nahe stehenden Personen. Der revidierte Standard führt voraussichtlich zu keiner Auswirkung auf die Berichterstattung der Orell Füssli Gruppe.
IAS 32 und IAS 1 (Amendment), Puttable Financial Instruments and Obligations Arising on Liquidation (gültig für Geschäftsjahre beginnend am oder nach dem 1. Januar 2009). Die Anpassung verlangt, dass zum Fair Value kündbare Finanzinstrumente sowie Finanzinstrumente, welche einem Investor nur im Falle der Liquidation das Recht auf einen Pro-Rata-Anteil an den Nettoaktiven zusprechen, als Eigenkapitalinstrumente und nicht mehr als Verbindlichkeit ausgewiesen werden. Die Anpassung hat auf die Berichterstattung der Orell Füssli Gruppe keinen Einfluss.
IAS 32 (Amendment), Classification of Right Issues (gültig für Geschäftsjahre beginnend am oder nach dem 1. Februar 2010). Hierin wird geregelt, dass bestimmte Bezugsrechte sowie Optionen und Optionsscheine in Fremdwährung beim Emittenten, auf dessen Eigenkapitalinstrumente sich diese Rechte beziehen, bilanziell nunmehr als Eigenkapital und nicht mehr als Verbindlichkeiten auszuweisen sind. Auf die Berichterstattung der Orell Füssli Gruppe hat die Neuerung keine Auswirkung.
IAS 39 und IFRIC 9 (Amendment), Embedded Derivatives (gültig für Geschäftsjahre endend am oder nach dem 30. Juni 2009). Die Anpassungen regeln, inwiefern bei einer Reklassifizierung eines hybriden Finanzinstrumentes eingebettete Derivate behandelt werden müssen. Auf die Berichterstattung der Orell Füssli Gruppe hat die Neuerung keine Auswirkung.
IFRS 2 (Amendment), Share-based Payments – Vesting Conditions and Cancellations (gültig für Geschäftsjahre beginnend am oder nach dem 1. Januar 2009). Die Anpassung des Standards hat zum Ziel, grössere Klarheit im Zusammenhang mit Ausübungsbedingungen und Annullierungen im Bereich der aktienbasierten Vergütungen zu schaffen. Da die Orell Füssli Gruppe keine aktienbasierten Vergütungsprogramme kennt, hat die Anpassung keine Auswirkungen auf die Berichterstattung.
IFRS 2 (Amendment), Share-based Payments – Cash-settled share-based Payment Transactions (gültig für Geschäftsjahre beginnend am oder nach dem 1. Januar 2010). Die Anpassung des Standards stellt die Bilanzierung von aktienbasierten Vergütungen im Konzern klar, die in bar erfüllt werden. Der überarbeitete Standard berücksichtigt die Richtlinien der Interpretationen IFRIC 8 und IFRIC 11, die als Konsequenz ausser Kraft gesetzt werden. Da die Orell Füssli Gruppe keine aktienbasierten Vergütungsprogramme kennt, hat die Anpassung keine Auswirkungen auf die Berichterstattung.
IFRS 9 (New Standard), Financial Instruments (gültig für Geschäftsjahre beginnend am oder nach dem 1. Januar 2013). Mit dem Standard werden neue Vorschriften für die Klassifizierung und für die Bewertung von finanziellen Vermögenswerten eingeführt. Die Veröffentlichung des Standards bildet den Abschluss des ersten Teils eines dreiphasigen Projektes, das zum Ziel hat, den komplexen und schwer verständlichen IAS 39 zu ersetzen. Die Orell Füssli Gruppe hat die Auswirkungen des neuen Standards auf das Ergebnis und die Bilanzpositionen noch nicht analysiert.
IFRIC 19, Guidance on Extinguishing Financial Liabilities with Equity Instruments (gültig für Geschäftsjahre beginnend am oder nach dem 1. Juli 2010). Werden Eigenkapitalinstrumente an einen Kreditgeber ausgegeben, um eine finanzielle Verbindlichkeit vollständig oder teilweise zu tilgen, so regelt die Interpretation, wie die Transaktion behandelt und bewertet werden soll. Die Orell Füssli Gruppe hat zum gegenwärtigen Zeitpunkt keine derartigen Transaktionen geplant, wird aber die Interpretation bei Inkrafttreten in die Bilanzierungsrichtlinien aufnehmen und bei Bedarf anwenden.
Im April 2009 hat das IASB im Rahmen des Annual Improvement Projects eine Anzahl von kleinen Anpassungen publiziert, die für Geschäftsjahre beginnend am oder nach dem 1. Januar 2010 gültig sind. Die Orell Füssli Gruppe wird diese Anpassungen termingerecht übernehmen, erwartet aber keine wesentlichen Einflüsse auf künftige Konzernrechnungen.

2.5 konsolidierung
Tochtergesellschaften
Tochtergesellschaften sind alle Unternehmen im In- und Ausland, die durch die Orell Füssli Holding AG direkt oder indirekt durch mindestens 50% der Stimmrechte oder durch anderweitigen massgeblichen Einfluss auf die Geschäftsführung und -politik kontrolliert werden.
Tochtergesellschaften werden ab dem Zeitpunkt konsolidiert, bei dem die Kontrolle direkt oder indirekt auf die Orell Füssli Holding AG übergeht. Sie werden zu dem Zeitpunkt dekonsolidiert, wenn die Kontrolle endet. Bei Unternehmenszusammenschlüssen erfolgt die Übernahme der Kontrolle über eine Tochtergesellschaft. Im Zeitpunkt der Übernahme der Kontrolle werden alle identifizierbaren Vermögenswerte und Schulden der Tochtergesellschaft zum Fair Value bewertet. Die positive Differenz zwischen dem Kaufpreis und den neu bewerteten Nettoaktiven der Tochtergesellschaft wird als Goodwill definiert.
Die Auswirkungen konzerninterner Transaktionen werden bei der Erstellung der Konzernrechnung eliminiert.
Beteiligungen an assoziierten Gesellschaften
Beteiligungen an assoziierten Gesellschaften, auf welche die Orell Füssli Holding AG einen bedeutenden Einfluss ausüben kann, werden nach der Equity-Methode in die Konzernrechnung mit einbezogen. Der Einfluss gilt in der Regel als massgeblich, wenn die Orell Füssli Holding AG direkt oder indirekt zwischen 20% und 50% der Stimmrechte besitzt oder anderweitig bedeutenden Einfluss auf die Geschäftsführung und -politik nehmen kann.
Beteiligungen an assoziierten Gesellschaften werden bei Erwerb zu Anschaffungskosten erfasst. Die Anschaffungskosten beinhalten einen möglichen Goodwill. In der Folge wird der Buchwert entsprechend dem Anteil der Orell Füssli Holding AG am Eigenkapital der assoziierten Gesellschaft angepasst.
Joint Ventures
Die Orell Füssli Gruppe hat in den Geschäftsjahren 2009 und 2008 keine Gesellschaft als Joint Venture nach IAS 31 in der Konzernrechnung berücksichtigt.

2.6 währungsumrechnung
Die im Abschluss der Konzerngesellschaften enthaltenen Posten werden auf Basis der Währung bewertet, die der Währung des primären wirtschaftlichen Umfelds entspricht, in dem die Gesellschaft operiert (funktionale Währung). Transaktionen in fremder Währung werden zu den jeweiligen Tageskursen in die funktionale Währung umgerechnet.
Am Bilanzstichtag werden monetäre Vermögenswerte und Verbindlichkeiten in fremder Währung zu Stichtageskursen umgerechnet. Wechselkursdifferenzen zwischen dem Abschluss des Geschäfts und seiner Erfüllung sowie nicht realisierte Wechselkursdifferenzen auf nicht erfüllten, auf fremde Währung lautenden monetären Vermögenswerten und Verbindlichkeiten werden in der Gesamtergebnisrechnung erfasst.
Die Konzernrechnung wird in Schweizer Franken dargestellt. Für die Erstellung der Konzernrechnung werden Aktiven und Passiven der ausländischen Konzerngesellschaften zum Bilanzstichtageskurs in Schweizer Franken umgerechnet. Aufwendungen und Erträge werden zum Jahresdurchschnittskurs in Schweizer Franken umgerechnet. Umrechnungsdifferenzen werden als im Eigenkapital erfasste Erträge und Aufwendungen verbucht. Bei einem Verkauf von Tochtergesellschaften erfolgt die Verbuchung der Fremdwährungsdifferenzen über die Gesamtergebnisrechnung.
Aktiven und Passiven von in Fremdwährung erstellten Bilanzen werden zum Stichtageskurs, Aufwendungen und Erträge von in Fremdwährung erstellten Ergebnisrechnungen zum Jahresdurchschnittskurs umgerechnet. Für die Erstellung der Konzernrechnung der Geschäftsjahre 2009 und 2008 hat die Orell Füssli Gruppe folgende Jahresend- und Jahresdurchschnittskurse festgelegt:
angewandte wechselkurse
| Stichtageskurs | Jahresdurchschnittskurs | ||||||||
| 2009 | 2008 | 2009 | 2008 | ||||||
EUR zum Kurs CHF von | 1.4877 | 1.4888 | 1.5102 | 1.5874 | |||||
USD zum Kurs CHF von | 1.0380 | 1.0561 | 1.0857 | 1.0831 | |||||
GBP zum Kurs CHF von | 1.6533 | 1.5286 | 1.6958 | 2.0006 | |||||

2.7 kritische schätzungen bei der bilanzierung und bewertung
Der Konzern trifft Einschätzungen und Annahmen, welche die Zukunft betreffen. Die hieraus abgeleiteten Schätzungen werden naturgemäss nicht den späteren tatsächlichen Gegebenheiten entsprechen. Die Schätzungen und Annahmen, die ein Risiko in Form einer wesentlichen Anpassung der Buchwerte von Vermögens- werten und Schulden innerhalb des nächsten Geschäftsjahres mit sich bringen, werden nachfolgend erläutert.
Ertragsteuern
Der Konzern ist in verschiedenen Ländern zur Entrichtung von Ertragsteuern verpflichtet. Deshalb sind wesentliche Annahmen erforderlich, um die Rückstellung für Ertragsteuern bestimmen zu können. Es gibt viele Geschäftsvorfälle und Berechnungen, bei denen die endgültige Besteuerung während des gewöhnlichen Geschäftsverlaufs nicht abschliessend ermittelt werden kann. Der Konzern bemisst die Höhe der Rückstellungen für erwartete Steuerprüfungen auf der Basis von Schätzungen, ob und in welcher Höhe zusätzliche Steuern fällig werden. Sofern die endgültige Besteuerung dieser Geschäftsvorfälle von der anfänglich angenommenen abweicht, wird dies in der Periode, in der die Besteuerung abschliessend ermittelt wird, Auswirkungen auf die tatsächlichen und die latenten Steuern haben.
Fertigungsaufträge
Die Abgrenzung von Fertigungsaufträgen nach POC erfolgt aufgrund des Fertigstellungsgrades, der je nach Geschäftsbereich aufgrund der fertig gestellten Menge und/oder der durchlaufenen Produktionsprozesse bestimmt wird. Sind die Gesamteinnahmen hinlänglich bekannt und können dem Fertigstellungsgrad direkt zugeordnet werden, so erfolgt die Berechnung aufgrund der Completed-Contract-Methode; andernfalls wird eine Abgrenzung anhand der aufgelaufenen Kosten vorgenommen.
Sachanlagevermögen
Die Orell Füssli Gruppe überprüft regelmässig die Nutzungsdauer der Sachanlagen. Diese Überprüfung stützt sich auf Schätzungen, die wesentlich auf der technischen Leistungsfähigkeit, der Einsetzbarkeit und fortgeführten Nutzung der Sachanlage basieren.
Wertberichtigungen
Für die Wertberichtigung von Forderungen muss die Geschäftsleitung die erwarteten zukünftigen Geldzuflüsse von zweifelhaften Schuldnern abschätzen. Dabei wird auf Erfahrungswerte aus vergangenen Geschäftsjahren abgestützt.
Für die Wertberichtigung von Warenvorräten auf den realisierbaren Nettowert werden Methoden mit wesentlichen Schätzanforderungen an die Geschäftsleitung verwendet. So wird die Reichweitenanalyse für Halb- und Fertigfabrikate verwendet. Für die Wertberichtigung von Büchern werden die Erscheinungsjahre mit berücksichtigt.
Bestimmungen der Fair Values
Die Fair Values von Finanzinstrumenten, die an einem aktiven Markt gehandelt werden, wie dies beispielsweise bei börsennotierten Wertpapieren der Fall ist, berechnen sich aus der Anzahl Titel multipliziert mit dem jeweiligen Preis des Titels am Periodenende (Stufe 1). Finanzinstrumente, die nicht an einem aktiven Markt gehandelt werden, deren Fair Values aber aufgrund anderer beobachtbarer Marktdaten direkt oder indirekt ermittelt werden können, berechnen sich auf Basis dieser Informationen (Stufe 2). Für Finanzinstrumente, deren Fair Values nicht auf beobachtbaren Markdaten fussen, die nicht an einem aktiven Markt gehandelt werden, müssen andere Berechnungsmethoden herangezogen werden, die eine möglichst realistische Bewertung erlauben (Stufe 3). Die Berechnungen werden je nach Finanzinstrument mit unterschiedlichen Methoden durchgeführt. Diese werden in der Erläuterung zur Konzernrechnung beschrieben, sofern sie tatsächlich Anwendung finden.
Forderungen und Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen werden zu Fair Values abzüglich der Wertberichtigungen in die Bilanz aufgenommen. Aufgrund der kurzfristigen Fälligkeiten entsprechen diese Werte in etwa dem Fair Value.
Die Fair Values von Finanzverbindlichkeiten werden zum Zwecke der Offenlegung mittels Diskontierung der zukünftigen Cash Flows zu laufenden marktgerechten Zinssätzen bewertet, wie sie der Orell Füssli Gruppe zur Verfügung gestellt werden.
Alle übrigen Finanzinstrumente werden mit Hilfe der Discounted-Cash-Flow-Methode bestimmt und in die Bewertung mit einbezogen.

2.8 segmentberichterstattung
Ein Geschäftssegment ist eine Gruppe von Vermögenswerten und betrieblichen Aktivitäten, welche Produkte oder Dienstleistungen bereitstellt, die bezüglich ihrer Risiken und Chancen unterschiedlich von denen anderer Geschäftsbereiche sind. Die Geschäftssegmente bilden die Grundlage für die interne Berichterstattung an den Entscheidungsträger (Chief Operating Decision Maker). Die Orell Füssli Gruppe hat den CEO als Entscheidungsträger identifiziert. Die interne Berichterstattung erfolgt auf Basis IFRS und unterliegt den gleichen Rechnungslegungsgrundsätzen wie die vorliegende Konzernrechnung.
Die Orell Füssli Gruppe weist ihre wesentlichen Aktivitäten den drei Segmenten Industrielle Systeme, Sicherheitsdruck und Buchhandel zu. Übrige und nicht zugeordnete Geschäftsaktivitäten beziehen sich auf das Verlagsgeschäft sowie auf Dienstleistungen im Infrastrukturbereich, die keine wesentliche Grössenordnung aufweisen. Informationen über Produkte und Dienstleistungen der einzelnen Segmente erfolgen in der Erläuterung zur Konzernrechnung unter Kapitel 4.1.

2.9 realisierung von erträgen
Umsatzerlöse aus dem Verkauf von Handelswaren, hergestellten Produkten und Druckerzeugnissen werden nach der Lieferung und deren Annahme durch den Kunden abzüglich Mehrwertsteuer und Rabatte als Ertrag erfasst.
Erträge aus Fertigungsaufträgen werden mittels der Percentage-of-Completion-Methode bestimmt, um den Anteil am Gesamtumsatz für die Berichtsperiode zu erfassen.
Vereinnahmte Erträge für Dienstleistungen und vermietete Objekte, die über einen gewissen Zeitraum erbracht und den Kunden periodisch in Rechnung gestellt werden, werden über den Zeitraum erfasst, in dem die Dienstleistung erbracht oder das Nutzungsrecht ausgeübt wird. Vereinnahmte Erträge aus der Abwicklung von transaktionsbezogenen Dienstleistungen werden im Zeitpunkt erfasst, in dem die Dienstleistung vollständig erbracht wurde.
Dividendenerträge werden in dem Geschäftsjahr erfasst, in dem das Recht auf den Empfang der Zahlung entsteht.

2.10 wertminderung
Sachanlagevermögen und immaterielle Anlagevermögen werden auf ihre Werthaltigkeit überprüft, wenn aufgrund von entsprechenden Ereignissen oder Änderungen der Umstände angezeigt ist, dass einzelne Vermögenswerte von einer solchen Wertminderung betroffen sein könnten. Liegen solche Anzeichen vor, so wird der erzielbare Wert ermittelt. Eine Wertminderung resultiert, wenn der Buchwert den erzielbaren Wert übersteigt. Der erzielbare Wert ist der höhere Betrag aus dem Marktwert abzüglich Verkaufskosten und dem Barwert der erwarteten zukünftigen Zahlungen. Die Wertminderung wird in der Gesamtergebnisrechnung erfasst. Für den Werthaltigkeitstest werden die Vermögenswerte auf der niedrigsten Ebene zusammengefasst, für die Zahlungsströme separat identifiziert werden können.
Die Wertminderung von finanziellen Vermögenswerten wird im Abschnitt 2.17 beschrieben.

2.11 ertragsteuern
Die Ertragsteuern werden auf der Basis der anwendbaren Steuergesetze der einzelnen Länder berechnet und als Aufwand in der Berichtsperiode erfasst, in der die entsprechenden Gewinne anfallen. Steuereffekte aus steuerlich verrechenbaren Verlusten werden dann als latente Ertragsteuerforderungen aktiviert, wenn es wahrscheinlich ist, dass in Zukunft steuerbare Gewinne anfallen, die gegen betreffende Verluste verrechnet werden können.
Latente Ertragsteuerforderungen und -verpflichtungen werden für temporäre Unterschiede zwischen den in der Bilanz ausgewiesenen Werten von Aktiven und Verbindlichkeiten und deren entsprechenden Steuerwerten erfasst, sofern sie in künftigen Perioden zu steuerlichen Aufwendungen respektive Erträgen führen. Für latente Ertragsteuerforderungen gilt ferner, dass genügend steuerbare Gewinne absehbar sein müssen, gegen die diese Forderungen verrechnet werden dürfen.
Die Berechnung von latenten Ertragsteuerforderungen und -verpflichtungen basieren auf den voraussichtlichen Steuersätzen, die in derjenigen Berichtsperiode gelten, in der die Ertragsteuerforderung realisiert oder die Ertragsteuerverpflichtung beglichen wird.
Laufende Ertragsteuerforderungen und -verbindlichkeiten werden dann miteinander verrechnet, wenn sie sich auf dasselbe Steuersubjekt beziehen, dieselbe Steuerhoheit betreffen und ein durchsetzbares Recht zu ihrer Verrechnung besteht. Unter den gleichen Bedingungen können latente Ertragsteuerforderungen und -verpflichtungen miteinander verrechnet werden.
Laufende und latente Ertragsteuern sind als Ertragsteuerertrag oder -aufwand im Ergebnis enthalten; ausgenommen davon sind jene latenten Ertragsteuern, die durch Erwerb oder Veräusserung einer Tochtergesellschaft zu- oder abgegangen sind.

2.12 flüssige mittel
Flüssige Mittel umfassen Kassabestände, Bank- und Postguthaben sowie kurzfristige Festgelder mit Laufzeiten von ursprünglich bis zu drei Monaten.

2.13 derivative finanzinstrumente und hedge accounting
Derivate werden zum Fair Value erfasst, und zwar zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses. Auch Folgebewertungen werden jeweils zum Fair Value vorgenommen. Die Berechnungsmethoden richten sich danach aus, ob es sich beim Finanzinstrument um ein reines Absicherungsgeschäft handelt (Hedge). Die Orell Füssli Gruppe nutzt derivative Finanzinstrumente einzig zur Absicherung von Währungen. Dabei wendet sie jedoch kein Hedge Accounting an, sondern erfasst Gewinne und Verluste aus der Bewertung direkt über die Gesamtergebnisrechnung. So werden bei Vertragsabschluss jeweils die Fair Values erfolgswirksam erfasst und über die Laufzeit wiederum erfolgswirksam angepasst.

2.14 warenvorräte
Warenvorräte enthalten Rohmaterial, Hilfs- und Betriebsstoffe, Halbfabrikate, Fertigfabrikate und Handelswaren. Warenvorräte werden nach dem Niederstwertprinzip zu Anschaffungs- respektive Herstellungskosten oder dem tieferen realisierbaren Nettowert bewertet. Die Anschaffungs- und Herstellungskosten werden auf Basis der gewichteten durchschnittlichen Anschaffungskosten bestimmt. Die Herstellungskosten von Halb- und Fertigfabrikaten umfassen die direkten Produktionskosten einschliesslich Material- und Fertigungskosten sowie Produktionsgemeinkosten. Der realisierbare Nettowert ist der geschätzte Verkaufspreis bei normalem Geschäftsgang abzüglich Fertigstellungs- und Vertriebskosten. Dazu werden Reichweitenanalysen bei den Fabrikaten und die Erscheinungsjahre bei den Büchern herangezogen.

2.15 fertigungsaufträge
Fertigungsaufträge sind mittel- bis langfristige Auftragsarbeiten, denen im Normalfall ein Werkvertrag zugrunde liegt. Fertigungsaufträge werden mittels der Percentage-of-Completion-Methode (PoC-Methode) erfasst. Mit der PoC-Methode wird der Grad der Fertigstellung des Gesamtauftrages in Prozenten gemessen, um den Anteil am Gesamtumsatz für die Berichtsperiode zu ermitteln und diesen Anteil als Forderung zu aktivieren. Dabei werden unterschiedliche Bewertungsmethoden angewandt, die sich je nach Geschäftsbereich auf die fertig hergestellte Menge und/oder die durchlaufenen Produktionsprozesse beziehen. Vorhersehbare Verluste auf Fertigungsaufträgen werden sofort erfolgswirksam erfasst.

2.16 forderungen aus lieferungen und leistungen sowie übrige kurzfristige forderungen
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie übrige kurzfristige Forderungen werden zu fortgeführten Anschaffungskosten abzüglich allfälliger Wertminderungen bewertet. Eine Bewertung von zweifelhaften Forderungen wird nach einer individuellen Evaluation vorgenommen. Hinweise für eine mögliche Wertminderung liegen vor, wenn sich der Kunde in wesentlichen finanziellen Schwierigkeiten befindet, ein Konkurs oder eine finanzielle Reorganisation wahrscheinlich ist oder eine Zahlungsverzögerung von über 30 Tagen vorliegt. Abgesehen von individuellen Bewertungen wird eine pauschale Wertberichtigung vorgenommen, die auf Erfahrungswerten aus der Vergangenheit basiert.
Da die Orell Füssli Gruppe eine grosse Anzahl von Kunden an unterschiedlichen internationalen Standorten hat, ergeben sich keine erheblichen Konzentrationen von Kreditrisiken. Im Bereich Sicherheitsdruck, wo eine solche Konzentration am ehesten festgestellt werden könnte, steht die Bonität der Schuldner ausser Frage, da es sich bei den grösseren Auftraggebern um Nationalbanken oder Institutionen der öffentlichen Hand handelt.
Die Wertberichtigung auf Forderungen wird in einer gesonderten Position erfasst und entspricht der Differenz zwischen dem Buchwert der Forderungen und dem aktuellen Gegenwert der daraus resultierenden künftig erwarteten Geldflüsse, diskontiert auf Basis der Effektivzinsmethode. Eine Forderung wird dann gegen die Wertberichtigung gebucht, wenn sie nicht mehr einbringbar ist.
Der Verlust aus einer Anpassung der Wertberichtigung auf Forderungen wird erfolgswirksam im Betriebsaufwand erfasst, während sich eine allfällige Wertaufholung in derselben Position als aufwandmindernd auswirkt.

2.17 finanzielle vermögenswerte
Finanzielle Vermögenswerte werden in vier Kategorien unterteilt, die nachfolgend beschrieben werden. Die gewählte Kategorie hängt vom jeweiligen Zweck ab, für den die finanziellen Vermögenswerte erworben wurden. Die Geschäftsleitung bestimmt die Kategorisierung der Finanzanlagen und überprüft diese zu jedem Bilanzstichtag.
Zu Handelszwecken gehaltene finanzielle Vermögenswerte
Die Zuordnung erfolgt mittels zweier Unterkategorien: finanzielle Vermögenswerte, die zu Handelszwecken gehalten werden, und solche, die von der Geschäftsleitung bei ihrer erstmaligen Erfassung als erfolgswirksam zum Fair Value designiert werden. Ein finanzieller Vermögenswert wird zu Handelszwecken gehalten, wenn er grundsätzlich mit kurzfristiger Verkaufsabsicht erworben wurde. Derivate werden als zu Handelszwecken gehaltene Finanzinstrumente dargestellt, wenn sie nicht für Hedge Accounting eingesetzt werden. Die erfolgswirksam zum Fair Value bewerteten finanziellen Vermögenswerte werden im Umlaufvermögen gezeigt, wenn sie zu Handelszwecken gehalten werden oder voraussichtlich innerhalb von 12 Monaten nach dem Bilanzstichtag realisiert werden.
Darlehen und Forderungen
Darlehen und Forderungen sind nicht derivative Vermögenswerte mit bestimmbaren Zahlungen, die nicht an einem aktiven Markt notiert sind. Sie werden im Umlaufvermögen gezeigt, wenn deren Fälligkeit nicht 12 Monate nach dem Bilanzstichtag übersteigt. Anderenfalls werden sie im Anlagevermögen ausgewiesen.
Bis zur Endfälligkeit gehaltene finanzielle Vermögenswerte
Finanzanlagen, die bis zur Endfälligkeit gehalten werden, sind nicht derivative Vermögenswerte mit festen oder festsetzbaren Zahlungen und fixen Laufzeiten, welche die Geschäftsleitung des Konzerns bis zur Endfälligkeit halten will und kann. In den Geschäftsjahren 2009 und 2008 hielt die Orell Füssli Gruppe keine Finanzanlagevermögen dieser Kategorie.
Zur Veräusserung gehaltene finanzielle Vermögenswerte
Zur Veräusserung gehaltene Finanzanlagen sind nicht derivative Vermögenswerte, die entweder dieser Kategorie zugeordnet wurden oder keiner der übrigen Kategorien angehören. Sie sind im Anlagevermögen enthalten, es sei denn, die Geschäftsleitung habe deren Veräusserung innerhalb von 12 Monaten nach dem Bilanzstichtag beschlossen.
Alle Käufe und Verkäufe von finanziellen Vermögenswerten werden am Tag erfasst, an dem sich der Konzern zum Kauf oder Verkauf des Vermögenswerts verpflichtet.
Finanzielle Vermögenswerte, die nicht erfolgswirksam zum Fair Value bewertet werden, werden beim Erwerb zum Fair Value zuzüglich Transaktionskosten erfasst. Erfolgswirksam zum Fair Value bewertete Vermögenswerte werden anfänglich zum bezahlten Preis bewertet. Deren Transaktionskosten werden direkt in der Gesamtergebnisrechnung erfasst. Finanzielle Vermögenswerte werden ausgebucht, sobald die Rechte auf Geldflüsse aus dem Vermögenswert abgelaufen sind oder übertragen wurden und der Konzern im Wesentlichen alle Risiken und Vorteile aus deren Besitz abgetreten hat.
Zu Handelszwecken und zur Veräusserung gehaltene finanzielle Vermögenswerte werden nachfolgend zum Fair Value verbucht. Veränderungen der Fair Values von zu Handelszwecken gehaltenen finanziellen Vermögenswerten werden in der Konzern-Gesamtergebnisrechnung erfasst, während Veränderungen der Fair Values von zur Veräusserung gehaltenen finanziellen Vermögenswerten in die als im Eigenkapital erfasste Erträge und Aufwendungen gebucht werden; bei Veräusserung oder Wertminderung werden die kumulierten Anpassungen des Fair Value in die Konzern-Gesamtergebnisrechnung umgebucht. Wenn der Fair Value nicht bestimmbar ist, so werden zur Veräusserung verfügbare Finanzanlagen zu Anschaffungskosten abzüglich Wertminderungen verbucht.
Für zum Fair Value bewertete finanzielle Vermögenswerte wird neu eine Analyse aufgrund einer dreistufigen Hierarchie für jede Klasse von Finanzinstrumenten durchgeführt und in Erläuterung 4.12 offengelegt: In Stufe 1 werden diejenigen Finanzinstrumente aufgeführt, deren Bewertungen direkt von einem quotierten Preis auf einem aktiven Markt für identische Vermögenswerte abgeleitet werden können; der Stufe 2 werden jene Finanzinstrumente zugewiesen, deren Bewertungen mit Hilfe anderer beobachtbarer Marktdaten direkt oder indirekt berechnet werden können; Stufe 3 gilt für Finanzinstrumente, deren Bewertungen auf nicht beobachtbaren Marktdaten fussen und folglich auf Annahmen und auf Bewertungsmodelle abgestützt werden müssen. In den Geschäftsjahren 2009 und 2008 hielt die Orell Füssli Gruppe Genossenschaftsanteile. Diese werden zu Anschaffungskosten abzüglich Wertminderungen bewertet, da deren Fair Value nicht bestimmbar ist.
Darlehen und Forderungen sowie bis zur Endfälligkeit gehaltene Finanzanlagen werden mittels der Effektivzinssatzmethode zu fortgeführten Anschaffungskosten verbucht. Die Geschäftsleitung ermittelt zu jedem Bilanzstichtag, ob objektive Hinweise für eine Wertminderung vorliegen. In solchen Fällen wird der realisierbare Betrag geschätzt, der dem Barwert der erwarteten Geldflüsse aus dem Darlehen oder der Forderung entspricht. Ein Verlust aus Wertminderung wird in der Gesamtergebnisrechnung erfasst, falls der Buchwert grösser ist als der geschätzte realisierbare Betrag des finanziellen Vermögenswertes. Verringert sich der Verlust aus Wertminderung aufgrund neuer Erkenntnisse in einer nachfolgenden Periode, so wird eine Wertaufholung zu jenem Zeitpunkt erfasst, und zwar bis maximal im Umfang der zuvor gebildeten Wertminderung.

2.18 zur veräusserung gehaltene langfristige vermögenswerte und nicht weitergeführte geschäftsbereiche
Langfristige Vermögenswerte oder Veräusserungsgruppen werden als zur Veräusserung gehalten klassifiziert, wenn ihr Buchwert überwiegend durch ein Veräusserungsgeschäft und nicht durch fortgesetzte Nutzung realisiert wird. Solche Vermögenswerte werden mit dem niedrigeren Wert aus Buchwert und Fair Value abzüglich Veräusserungskosten bewertet und im Umlaufvermögen separat ausgewiesen.
Nicht weitergeführte Geschäftsbereiche werden in der Gesamtergebnisrechnung als gesonderte Position ausgewiesen, sofern sie wesentlich sind. In den Geschäftsjahren 2009 und 2008 hat die Orell Füssli Gruppe keine nicht weitergeführten Geschäftsbereiche identifiziert.

2.19 sachanlagevermögen
Sachanlagevermögen umfassen Maschinen und technische Anlagen, Mobiliar, Mieterausbauten und Fahrzeuge, IT und Systeme, Grundstücke, Gebäude und feste Einrichtungen.
Die Sachanlagen werden bei Zugängen zu Anschaffungs- respektive Herstellungskosten bewertet. Die Anschaffungs- und Herstellungskosten umfassen den Anschaffungspreis der Sachanlage sowie die direkt zurechenbaren Kosten, die anfallen, um die Sachanlage in den betriebsbereiten Zustand für ihre vorgesehene Verwendung zu bringen. Weitere Bestandteile sind die geschätzten Kosten für den Abbruch und die Beseitigung der Sachanlage sowie die Wiederherstellung des Standortes. Gemäss dem revidierten Standard IAS 23R werden neu auch effektive Fremdkapitalzinsen aktiviert, die der Finanzierung zur Beschaffung oder Erstellung einer Sachanlage direkt zugeordnet werden können, sofern mit deren Beschaffung oder Herstellung am oder nach dem 1. Januar 2009 begonnen wurde. Für bis zu diesem Datum angefallene Fremdkapitalzinsen, die sofort aufwandswirksam erfasst wurden, ergeben sich keine Änderungen.
Sachanlagen werden nachfolgend über die geschätzte betriebswirtschaftliche Nutzungsdauer je Anlagekategorie mit der linearen Methode abgeschrieben. Ausgenommen von der linearen Abschreibung sind jene Maschinen und technischen Anlagen, die in direkter Produktionsabhängigkeit stehen und leistungsabhängig über die Nutzungsdauer abgeschrieben werden. Grundstücke unterliegen keiner Abschreibung. Anpassungen der Abschreibungsdauern sind unter betriebswirtschaftlich notwendigen Umständen möglich. Die Abschreibung beginnt, wenn die Sachanlage nutzungsfähig oder betriebsbereit ist. Die Nutzungsdauer je Anlagekategorie ist wie folgt eingeschätzt:
nutzungsdauern je anlagekategorie
in Jahren | |||
| Geschätzte Nutzungs- dauern | |||
Maschinen und Anlagen | 5–10 | ||
Gebäude | 30–40 | ||
Feste Einrichtungen | 15–40 | ||
Mobiliar, Mieterausbauten, Fahrzeuge | 4–10 | ||
IT und Systeme | 3–5 | ||
Bei Anlagen im Bau handelt es sich um noch nicht fertig gestellte oder noch nicht betriebsbereite Anlagegüter. Sie werden zu aufgelaufenen Anschaffungs- oder Herstellungskosten bewertet und nicht abgeschrieben.
Investitionen in Erneuerungen und Verbesserungen von Sachanlagen werden aktiviert, wenn dadurch ein höherer wirtschaftlicher Nutzen wahrscheinlich ist.
Ausgaben für Reparaturen und Unterhalt bei Gebäuden und Betriebsanlagen werden direkt als Aufwand erfasst, wenn sie anfallen.

2.20 goodwill und andere immaterielle anlagevermögen
Als immaterielle Anlagen gelten Vermögenswerte wie Rechte, Lizenzen und Software. Auch der Goodwill wird in dieser Position dargestellt. Der Goodwill stellt die positive Differenz zwischen dem bezahlten Kaufpreis und dem per Erwerbszeitpunkt bestimmten Fair Value der identifizierbaren Nettoaktiven eines von der Orell Füssli Gruppe erworbenen Unternehmens dar. Ein durch Unternehmenserwerb entstandener Goodwill wird den immateriellen Vermögenswerten zugeordnet. Goodwill wird nicht abgeschrieben, sondern jährlich auf Wertminderungen untersucht und zu ursprünglichen Anschaffungskosten abzüglich kumulierter Wertminderungen bewertet. Ein negativer Goodwill wird im Erwerbszeitpunkt vollumfänglich im Ergebnis erfasst.
Alle anderen immateriellen Anlagevermögen haben eine bestimmbare Nutzungsdauer. Sie werden zu Anschaffungskosten oder Herstellungskosten abzüglich kumulierter Abschreibungen und kumulierter Wertminderungen bewertet. Die Anschaffungskosten von Rechten, Lizenzen und Software ergeben sich aus dem Anschaffungspreis und den direkt zurechenbaren Kosten. Entwicklungskosten für intern entwickelte Software werden aktiviert, wenn sie bestimmte Kriterien wie technische Machbarkeit und ausreichende Ressourcen erfüllen, wenn die Absicht besteht, die Software fertig zu erstellen, sie zu nutzen oder zu verkaufen, wenn dem Unternehmen daraus wahrscheinlich zukünftige wirtschaftliche Erträge zufliessen werden und wenn die Kosten zuverlässig bestimmt werden können. Die Abschreibung von Rechten, Lizenzen und erworbener Software erfolgt linear über die vertraglich vereinbarte Laufzeit. Intern entwickelte Software wird linear über maximal drei Jahre abgeschrieben.

2.21 renditeliegenschaften
Liegenschaften werden als Renditeliegenschaften klassiert, wenn sie zur Erzielung von Mieteinnahmen und/oder einer Wertsteigerung und nicht zum Eigengebrauch gehalten werden. Renditeliegenschaften werden wie Sachanlagen zu Anschaffungskosten abzüglich kumulierter Abschreibungen und Wertminderungen bewertet. Sie werden über 15 bis 40 Jahre linear abgeschrieben.

2.22 verbindlichkeiten aus lieferungen und leistungen
Verpflichtungen aus Lieferungen und Leistungen werden eingangs zum Fair Value verbucht und nachfolgend zu amortisierten Kosten bewertet.

2.23 dividendenausschüttungen
Die Ansprüche der Aktionäre auf Dividendenausschüttung werden in der Periode als Verbindlichkeit erfasst, in der die entsprechende Beschlussfassung erfolgt ist.

2.24 finanzverbindlichkeiten
Finanzverbindlichkeiten umfassen Kredite, Verbindlichkeiten aus Finanzierungsleasing und Darlehensverbindlichkeiten.
Finanzverbindlichkeiten werden bei Ersterfassung zum Fair Value bewertet, welcher in der Regel aus dem Auszahlungsbetrag nach Abzug von Transaktionskosten bestimmt wird. Nachfolgend werden Finanzverbindlichkeiten zu amortisierten Kosten bewertet, indem eine allfällige Differenz zwischen dem Auszahlungsbetrag (abzüglich Transaktionskosten) und dem Rückzahlungsbetrag über die Laufzeit der Ausleihung unter Anwendung der Effektivzinsmethode in der Gesamtergebnisrechnung erfasst wird.
Der in den folgenden 12 Monaten fällige Gesamt- oder Teilbetrag einer Finanzverbindlichkeit wird unter den kurzfristigen Verbindlichkeiten ausgewiesen. Liegt zum Bilanzstichtag eine verbindliche Zusage für die Verlängerung eines auslaufenden Darlehens vor, so wird die neue Laufzeit für die Klassierung mit berücksichtigt.

2.25 leasing
Leasing von Vermögensgegenständen, bei denen der Leasingnehmer im Wesentlichen alle Vorteile und Risiken der Eigentümerschaft besitzt, wird als Finanzierungsleasing bezeichnet. Finanzierungsleasing-Geschäfte werden bei Leasingbeginn entweder zum zukünftigen Wert der geleasten Objekte bilanziert oder – falls niedriger – zum gegenwärtigen Wert der minimalen Leasingzahlungen. Die geleasten Vermögenswerte werden über ihre Nutzungsdauer oder die Dauer des Leasingvertrags abgeschrieben, je nachdem, welcher Zeitraum kürzer ist. Die entsprechenden finanziellen Verpflichtungen sind in den Verbindlichkeiten enthalten.
Das Leasing von Vermögensgegenständen, deren Risiken und Vorteile der Eigentümerschaft effektiv vom Leasinggeber getragen und genutzt werden, wird als operatives Leasinggeschäft eingestuft. Anfallende Zahlungen werden linear über die Dauer des Leasingverhältnisses in der Gesamtergebnisrechnung erfasst.

2.26 leistungen an arbeitnehmer
In der Schweiz, in Deutschland, Frankreich und Italien bestehen Pensionspläne, welche die Risiken Alter, Tod und Invalidität decken. Die Finanzierung erfolgt über paritätische Arbeitnehmer- und Arbeitgeberbeiträge sowie durch die Erträge aus den Investitionen der Pensionspläne. Der Konzern hat einzelne leistungsorientierte, vor allem aber beitragsorientierte Pensionspläne.
Ein leistungsorientierter Plan ist ein Pensionsplan, der einen Betrag an Pensionsleistungen festschreibt, den ein Mitarbeiter bei Renteneintritt erhalten wird, dessen Höhe üblicherweise von einem oder mehreren Faktoren wie Alter, Dienstzeit und Gehalt abhängig ist.
Ein beitragsorientierter Plan ist ein Pensionsplan, unter dem der Konzern fixe Beiträge an eine eigenständige Gesellschaft (Fonds) entrichtet. Der Konzern hat weder rechtliche noch faktische Verpflichtung, zusätzliche Beiträge zu leisten, wenn der Fonds nicht genügend Vermögenswerte hält, um die Pensionsansprüche aller Mitarbeiter aus den laufenden und vorherigen Geschäftsjahren zu begleichen.
Die in der Bilanz erfasste Rückstellung für leistungsorientierte Pläne entspricht dem Barwert der leistungsorientierten Verpflichtung (Defined Benefit Obligations, DBO) am Bilanzstichtag abzüglich des Fair Value des Planvermögens, angepasst um nicht erfasste versicherungsmathematische Gewinne und Verluste und nicht erfassten nachzuverrechnenden Dienstzeitaufwand. Die DBO wird periodisch von einem unabhängigen versicherungsmathematischen Gutacher unter Anwendung der Projected-Unit-Credit-Methode berechnet. Der Barwert der DBO wird ermittelt, indem die erwarteten zukünftigen Mittelabflüsse mit dem Zinssatz von Unternehmensanleihen höchster Bonität, die auf die Währung lauten, in der auch die Leistungen bezahlt werden, und deren Laufzeiten denen der Pensionsverpflichtung entsprechen, abgezinst werden.
Nach der Korridormethode wird der kumulierte Betrag der nicht erfassten versicherungsmathematischen Gewinne und Verluste, der 10% des grösseren Betrages aus Barwert der Verpflichtungen aus leistungsorientierten Plänen und Fair Value bestehender Vorsorgevermögen übersteigt, auf die erwartete verbleibende durchschnittliche Arbeitszeit der am Plan teilnehmenden Mitarbeitenden aufgeteilt und erfolgswirksam erfasst. Ansonsten wird kein versicherungsmathematischer Gewinn oder Verlust erfasst.
Nachzuverrechnender Dienstzeitaufwand wird sofort erfolgswirksam erfasst, es sei denn, die Änderungen des Pensionsplans hängen vom Verbleib des Mitarbeiters im Unternehmen für einen festgelegten Zeitraum ab. In diesem Fall wird der nachzuverrechnende Dienstzeitaufwand linear über den Zeitraum bis zum Eintritt der Unverfallbarkeit erfolgswirksam erfasst.
Beiträge an Beitragsprimatpläne werden dann aufwandswirksam verbucht, wenn die Arbeitnehmer die entsprechenden Leistungen dafür erbringen, was normalerweise im Jahr der Beitragszahlung ist.
Die Orell Füssli Gruppe verfügt nicht über ein Aktien- oder Optionszuteilungsprogramm für Mitarbeiter, Mitglieder der Geschäftsleitung und Verwaltungsräte.

2.27 rückstellungen
Rückstellungen werden gebildet, wenn der Konzern eine gegenwärtige Verpflichtung (gesetzlich oder faktisch) als Ergebnis eines vergangenen Ereignisses hat, ein Geldabfluss zur Tilgung der Verpflichtung wahrscheinlich ist und die Höhe der Rückstellung verlässlich ermittelt werden kann. Für zukünftige operative Verluste werden keine Rückstellungen erfasst.
Falls der Effekt des Geldzeitwertes wesentlich ist, werden Rückstellungen durch Diskontierung der erwarteten zukünftigen Geldflüsse festgelegt.

2.28 eigenkapital
Ordentliche Aktien werden als Eigenkapital klassifiziert. Sobald der Konzern Aktien der Orell Füssli Holding AG (eigene Aktien) erwirbt, wird der bezahlte Gegenwert einschliesslich der zurechenbaren Transaktionskosten der betreffenden Aktien vom Eigenkapital abgezogen. Werden eigene Aktien verkauft oder ausgegeben, so wird der erhaltene Gegenwert dem Eigenkapital zugerechnet.
Transaktionen mit Minderheiten werden behandelt wie Transaktionen mit eigenen Aktien. Somit werden alle Zahlungen für den Zukauf von Minderheitsanteilen oder Verkaufserlöse für den Verkauf von Minderheits- anteilen über das Eigenkapital gebucht. Allfällige Differenzen zu den entsprechend ausgewiesenen Minderheitsanteilen in der Bilanz werden über die Reserven ausgeglichen (economic entity model).